Hier die aktuelle Platzordnung der Modellsport IG Attnang Puchheim für 2009
1.Eigentum und Verwendung
Die Buggybahn der Misg Attnang P. ist auf unbestimmte Zeit gepachtet. Er dient den Mitgliedern zur Ausübung ihres Sportes.
Jede anderwärtige Verwendung bedarf in jedem Fall der vorherigen Genehmigung des Vorstandes und Besitzers.
2.Rechte und Pflichten
Jedes Mitglied, das Pflichten gegenüber der Misg Attnang P. wahrnimmt, hat das Recht, die Buggybahn zu benützen.
Seine Pflicht ist es, sich sportlich einwandfrei zu benehmen und nachfolgende Regeln genauestens zu beachten.
3.Haftpflicht
Das in Betriebnehmen ist ausschließlich mit einem gültigen Versicherungsnachweis zulässig.
Jeder Pilot haftet bei Schäden gegenüber Dritten. Die Mitgliedschaft im Verein kann von jedem Mitglied und vom Platzwart überprüft werden.
Gastfahrer haben den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vorzuweisen. Bei Unfällen kann dem Verein oder dessen Vorstand keine Schadenersatzforderung geltend gemacht werden.
4.Sicherheit und Vermeidung von Unfällen
* Es liegt in der Verantwortung jedes Piloten sein Modell nur in technisch einwandfreiem Zustand zu betreiben. Sollte dies nicht gewährleistet sein, hat der Be-
trieb des Modells zu unterbleiben. Der Vorstand behält sich das Recht vor, im Zweifelsfall ein Fahrverbot auszusprechen.
* Es ist alles zu vermeiden, was zu Unfällen führen könnte. Dazu gehört, dass die Fahrbahn während des Betriebes unbedingt von Zuschauern frei bleiben muss.
* Einhaltung der Fahrtrichtung: Fahrtrichtung ist grundsätzlich gegen den Uhrzeigersinn. Richtungsänderung nur mit vorheriger Absprache der Piloten!
Jedes Mitglied hat die Pflicht, zuwiderhandelnde Mitglieder oder Gastpiloten sofort darauf aufmerksam zu machen.
* Es darf nur auf der Buggybahn selbst gefahren werden. Das Befahren des Grünstreifens und des Feldes ist strengstens verboten!!!
5.Parkplätze
Die Buggybahn darf nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden.
Kraftfahrzeuge sind nach dem Ausladen am dafür vorgesehenen Wiesenstreifen (Parkplatz) abzustellen.
6.Fahrzeiten
Das Fahren mit Verbrennungsmotor aller Art ist auf den Zeitraum von einer Stunde nach Sonnenaufgang bis eine Stunde vor Sonnenuntergang begrenzt.
Weiters ist eine Mittagsruhe von 12.00h bis 13.00h einzuhalten.
Um den steigenden Lärm- und Umweltanforderungen Rechnung zu tragen, ist auf die größtmögliche Schalldämpfung zu achten.
8. Frequenzen und Kanäle
Nur in Österreich zugelassene Frequenzen und Kanäle sind erlaubt.
Die Inbetriebnahme des Senders darf nur nach belegen der Frequenz an der Frequenztafel erfolgen. (Auch bei Verwendung von 2,4 GHz).
Piloten mit gleicher Frequenz haben sich abzusprechen.
Mitglieder haben Vorrecht gegenüber Gastpiloten.
Nach Beendigung des Fahrbetriebes ist die Frequenz wieder freizugeben.
9. Betreten angrenzender Grundstücke
Nicht zum Fluggelände gehörende Grundstücke dürfen nur im Notfall betreten werden.
Bei unbeabsichtigter Einfahrt in den Nachbargrundstücken darf nur ein Pilot das Modell zurückholen, dabei muss jeder Flurschaden vermieden werden.
10.Zufahrts- und Abfahrtsweg
Die Zufahrtsstrasse zur BB-Attnang P. ist ausnahmslos in Schrittgeschwindigkeit zu befahren!
11.Reinlichkeit
Es ist strengstens untersagt diversen Müll auf der Buggybahn zurück zu lassen!!!
Jeder ist somit für die Entsorgung des Eigens verursachten Mülls selbst zuständig.
Alle Mitglieder haben die Pflicht, bei Zuwiderhandlung anderer Mitglieder, diese zur Ordnung zu rufen.
12. Gastpiloten
Benützen des Platzes gegen eine freiwillige Spende.
Das Fahren für Gastpiloten ist nur mit Vorheriger Absprache mit dem Vorstand erlaubt.
13.Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag von 50€ im Jahr ist jeweils bis zum 31.Jänner zu zahlen. Für bestehende Mitglieder die dieser Zahlungsfrist nicht nachkommen steigt der Beitrag auf 70€.
Der Mitgliedsbeitrag ist wahlweise beim Kassier persönlich oder auf das Msig Konto einzuzahlen.
Kassier: Auböck Rudolf 0664-9387215
Kontoinhaber: Modellsport IG
Kontonummer: 32104772160
Bankleitzahl: 20320
14.Arbeitseinsätze:
Jedes Mitglied muss eine Arbeitseinsatzkaution von 20€ leisten. Diese sind mit dem Mitgliedsbeitrag mitzuzahlen.
Es Werden jedes Jahr mindestens 3 Arbeitseinsätze ausgeschrieben.
Jedes Mitglied muss sich bei einem davon beteiligen. Ist ein Mitglied bei keinem der Arbeitseinsätze anwesend verfallen die 20€ Kaution und sind im darauffolgenden Jahr wieder zu bezahlen.
15. Maßnahmen bei Missachtung der Platzordnung
- Verwarnung
- Fahrverbot
- Ausschluss
Stand 01.08.2008